Gesetzesänderung für Vereine

Damit Vereine auch in Zeiten der Coronakrise handlungsfähig bleiben, hat der Bund eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.
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